Krankenkassen müssen Nahrungsergänzungsmittel nicht bezahlen
(AA) Nachdem eine Frau aus dem Landkreis Osnabrück geklagt hatte, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jetzt entschieden, dass Krankenkassen keine Nahrungsergänzungsmittel zahlen müssen. Nahrungsergänzung sei – mit wenigen Ausnahmen – von der Versorgung durch die Kassen ausgeschlossen. Ein Mittel werde auch nicht durch einen hohen Preis oder eine besondere persönliche Bedarfslage zum Arzneimittel, hieß es zur Begründung. Die Klägerin hatte bei der Krankenkasse die Übernahme für Daosin-Kapseln beantragt, die sie wegen einer Histamin-unverträglichkeit regelmäßig einnimmt. Die Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt.
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