Neue Regeln bei Johnson & Johnson Corona-Impfstoff

(SW) Für Geimpfte, die den Wirkstoff Johnson & Johnson erhalten haben, gelten laut Gesundheitsdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück ab sofort neue Regeln. Nach Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes müssen nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson jetzt wie bei den anderen Wirkstoffen auch zwei weitere Impfungen erfolgen, um als geboostert zu gelten. Mit der neuen Regelung unterscheide sich Johnson & Johnson nicht mehr von anderen Impfstoffen.

Symbolfoto Impfung ©pixabay.com/Markus Winkler