Neue Corona-Verordnung greift ab heute
(dpa)Von Mittwoch an greift eine überarbeitete Corona-Verordnung in Niedersachsen. Viele verschärfte Maßnahmen wie bei Veranstaltungen bleiben bestehen, es gibt aber auch einiges Neues.
Die verschärften Corona-Maßnahmen werden in Niedersachsen zum großen Teil auch noch in den kommenden Wochen gelten. Die sogenannte Winterruhe wird bis zum 23. Februar verlängert, wie die Landesregierung am Dienstag in Hannover mitteilte. Veranstaltungen sind also etwa weiterhin nur mit maximal 500 Menschen erlaubt, Clubs und Diskotheken müssen geschlossen bleiben.
In der überarbeiteten Verordnung sind allerdings auch kleinere Änderungen enthalten. So ist etwa Individualsport auf Sportanlagen im Freien künftig wieder unter 3G-Bedingungen möglich. Damit können nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen mit einem negativen Test beispielsweise wieder Golf spielen oder Leichtathletik treiben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte die vorherigen verschärften Maßnahmen in diesem Bereich gekippt, so dass die Landesregierung nachbessern musste.
Die Corona-Testpflicht gemäß der 2G-plus-Regel entfällt nach der neuen Verordnung künftig auch für Menschen, die in den vergangenen 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben. Genesene, deren Infektion zwischen 28 und 90 Tage zurückliegt, müssen sich künftig gleichfalls nicht mehr zusätzlich testen. Bisher gilt die Ausnahme nur für Menschen, die zusätzlich zur Grundimmunisierung auch die Auffrischungsimpfung oder eine nach den ersten beiden Impfungen durchgemachte Infektion nachweisen können.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben inzwischen 57,3 Prozent der Menschen in Niedersachsen eine dritte Impfung gegen das Coronavirus erhalten. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) appellierte erneut, sich impfen zu lassen. Etwa 800 000 Erwachsene in dem Bundesland seien noch nicht geimpft, darunter rund 230 000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind. Niedersachsen hat etwa acht Millionen Einwohner.
In der neuen Verordnung ist ebenfalls die Testpflicht für Kitas festgehalten. Diese greift vom 15. Februar an und gilt dann laut Kultusministerium dreimal wöchentlich für Kinder ab drei Jahren. Die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder, betonte, dass eine Bescheinigung eines Kinderarztes vorgelegt werden kann, wenn das Kind diesen Test nicht zulasse. Dann müsse ein im Haushalt lebender Erwachsener die Testung vornehmen, «um eine gewisse Sicherheit zu haben, dass es diese Infektion im Haushalt nicht gibt».
Wer in Niedersachsen mit dem neuen Corona-Impfstoff des Herstellers Novavax geimpft werden will, kann sich ab sofort auf eine Termin-Warteliste setzen lassen. Die Interessenten können sich dafür an die Impfhotline des Landes unter der Telefonnummer 0800 9988665 wenden, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.
Zugelassen ist das Mittel für alle ab 18 Jahren. In Frage komme es aber nur für Menschen, die bisher gar nicht gegen Corona geimpft sind, sagte Behrens. Eine Kreuzimpfung mit Biontech oder Moderna sei nicht vorgesehen. Für die Grundimmunisierung mit Novavax sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen nötig.
Bei dem neuen Vakzin handelt es sich anders als bei den Präparaten von Biontech oder Moderna um einen Proteinimpfstoff. Die Landesregierung hofft, dass dies insbesondere die noch nicht geimpften Fachkräfte im Pflege- und Gesundheitsbereich überzeugt, sich doch noch impfen zu lassen. Für sie gilt von Mitte März an eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Die erste Novavax-Lieferung erwartet Niedersachsen in der achten Kalenderwoche, die am 21. Februar beginnt. Die Charge für das Land soll zunächst 170 000 Impfdosen umfassen. Im ersten Quartal seien nach Angaben des Bundes bis zu eine Million Dosen möglich, sagte Behrens. Sie betonte, dass alle zugelassenen Corona-Impfstoffe sicher seien und zuverlässig vor schweren Krankheitsverläufen schützten.
Bei dem befürchteten Engpass bei PCR-Tests sollen indes die Apotheken im Land Abhilfe schaffen. Apotheken, die ein PCR-Testgerät anschaffen, können laut Gesundheitsministerium ab sofort 80 Prozent des Kaufpreises vom Land erstattet bekommen. Insgesamt würden dafür drei Millionen Euro bereitgestellt – pro Apotheke ständen bis zu 3000 Euro zur Verfügung. Nach Angaben des Ministeriums ist Niedersachsen das erste Bundesland mit einer solchen Förderung.
Bisher verfügten erst rund 250 der 1700 Apotheken im Land über PCR-Testgeräte, erläuterte die Ministerin. Die bereitgestellte Fördersumme reicht für mindestens 1000 weitere Apotheken. Behrens erhofft sich eine Steigerung der Testkapazität um knapp 20 Prozent, was rund 50 000 Tests pro Woche entspreche.
Symbolbild ©Landtag Niedersachen