Lockerungen in Bädern und Freizeiteinrichtungen
(PM)Ab Freitag, 4. März, sind die aus den vergangenen Monaten gewohnten, coronabedingten Einschränkungen im Nettebad, in der Loma-Sauna und im Nettedrom vorerst Geschichte. Das Schinkelbad zieht am Samstag nach. Gäste müssen dann keinen „G-Nachweis“ mehr erbringen und auch die Besucherobergrenzen fallen weg.
Möglich macht die Lockerungen die neue Verordnung des Landes Niedersachsen, die am Freitag in Kraft tritt. Ganz konkret heißt das für die Bäder- und Freizeiteinrichtungen der Stadtwerke Osnabrück: Gäste müssen beim Eintritt keinen Nachweis mehr über ihren Impf- oder Genesenenstatus erbringen und auch keinen aktuellen Negativtest nachweisen. Auf freiwilliger Basis können sie sich zur Kontaktnachverfolgung mit der Corona-Warn-App einloggen.
FFP2-Maskenpflicht bis zur Umkleide
Die Bäderampeln für das Nettebad und das Schinkelbad sind ab Freitag offline, denn innerhalb des Hygienekonzepts sind keine Besucherobergrenzen mehr festgelegt. Einzige Einschränkung: Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht vom Eingang bis zu den Umkleidekabinen. Die Lockerungen gelten auch für die Loma-Sauna und das Nettedrom. „Wir sind hocherfreut über die Lockerungen, denn sie ermöglichen uns nach den langen Monaten seit Beginn der Pandemie wieder einen weitestgehend normalen Bäderbetrieb“, sagt Stadtwerke-Bäderchef Wolfgang Hermle.
Schinkelbad-Lockerungen ab Samstag
Wichtiger Hinweis: Das Schinkelbad öffnet am Freitag, 4. März, noch unter 3G-Bedingungen – die Regel gilt auch noch beim Abend der Harmonie. Teilnehmende müssen also einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen aktuellen Negativtest vorlegen. Ab Samstag, 5. März, entfallen dann analog zum Nettebad die Zutrittsbeschränkungen.
Restart Moskaubad am 14. März
Das Moskaubad wird am Montag, 14. März, wieder seine Tore öffnen. Die Stadtwerke hatten die Schwimmhalle Ende November für den Publikumsverkehr geschlossen. Lediglich Kurse sowie Schwimmzeiten für Vereine und Schulen waren wie gewohnt weitergelaufen. Auch im Moskaubad müssen ab dem 14. März keine „G-Nachweise“ erbracht werden. Es gilt lediglich eine FFP2-Maskenpflicht vom Eingang bis zu den Umkleidekabinen.
Symbolbild ©Stadtwerke Osnabrück