Niedersachsen: Übergangsfrist bei Corona-Lockerungen

(dpa/lni) Niedersachsens Landesregierung bringt widerstrebend einige Corona-Lockerungen auf den Weg, will die meisten Auflagen aber bis zum 2. April verlängern. Man werde versuchen, das, was «an rudimentären Maßnahmen noch zulässig sein wird», zu nutzen, sagte Krisenstabs-Leiter Heiger Scholz am Donnerstag über das Regelwerk, das von Samstag an im Land gelten soll. Hintergrund ist die vom Bund geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die nach Worten von Scholz «die wesentlichen Werkzeuge nicht etwa nur in den Schrank legt, sondern wegschmeißt».

Zu den Beschränkungen, die schon an diesem Wochenende fallen sollen, zählt die Obergrenze für Zuschauer bei Großveranstaltungen, etwa in Fußballstadien. Voraussetzung dafür ist, dass alle Zuschauer gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind (2G-Regel). Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel müssen demnach künftig auch keine Mindestabstände oder Maskenpflichten mehr beachtet werden.

Bei Events in geschlossenen Räumen müssen dagegen FFP2-Masken getragen werden, ab 2000 Teilnehmern gelten drinnen zudem Abstandsvorgaben. Veranstaltungen mit maximal 2000 Zuschauern sollen nach der 3G-Regel möglich sein – dort reicht also auch ein negativer Corona-Test aus. Zuletzt galt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 25 000 Zuschauern oder 75 Prozent der Stadionkapazität.

Mit der Lockerung der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken setzt das Land außerdem einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg um. Weiter gelten soll hingegen die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften. Und auch die Testpflicht für betreute Kinder ab drei Jahren soll um zwei Wochen verlängert werden. Sie sieht vor, dass die Kinder oder enge Angehörige drei Tests pro Woche vorlegen müssen. Ursprünglich war diese Vorgabe bis Ende der Woche befristet.

Drei verpflichtende Tests pro Woche bleiben auch wie angekündigt an den Schulen vorgeschrieben. Wie geplant entfallen soll indes am Montag die Maskenpflicht für Grundschüler während des Unterrichts.