Berufungsverfahren zu verhungerten Schweinen auf Hof in Hilter
(LT) Ein Landwirt aus Bad Laer soll über 250 Schweine verhungern haben lassen. Nachdem das Amtsgericht Bad Iburg ihn wegen Tötens von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund in 258 Fällen in Tateinheit mit quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.100 Euro verurteilt hatte, beginnt heute das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Der Angeklagte hatte bei dem Verfahren vor dem Amtsgericht ausgesagt, er wisse nicht, warum er die Tiere nicht mehr versorgt hatte. Ein Gutachter attestierte ihm eine Depression. Der Richter des Amtsgerichts hielt ihn trotzdem für schuldfähig. Der Angeklagte sei ein erfahrener Landwirt, der sich auf dem gleichen Hof in Hilter um Kälber gekümmert hätte. Nach Ansicht des Richters hätte der Mann dabei auch mitbekommen müssen, wie es den Schweinen geht. Die Schweine bekamen rund zwei Monate kein Futter und reagierten darauf mit Stress und Kannibalismus. Als Amtstierärzte den Hof nach einer Selbstanzeige des Landwirtes besuchten, fanden sie von den über 250 Schweinen nur noch vier lebende Tiere vor. Von den Kadavern waren teilweise nur noch Knochen über.
Symbolbild ©OS-Radio 104,8