Berufungsverfahren wegen Vorfall am Bad Iburger Kneipp-Kurpark startet

Heute (17.11.) beginnt am Osnabrücker Landgericht das Beruffungsverfahren eines Mannes aus Georgsmarienhütte. Der Mann war vom Amtsgericht Bad Iburg wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.150 € verurteilt worden. Der Angeklagte soll im Sommer letzten Jahres im Kneipp-Erlebnispark einen Mann mit einem Stock geschlagen haben. Vorausgegangen war ein Streit wegen zweier nicht angeleinter Hunde des Angeklagten. Danach habe es weitere Provokationen gegeben.