Landgericht verringert Haftstrafe gegen Mann wegen gewerblicher Untreue

In einem Berufungsverfahren wegen gewerbsmäßiger Untreue hat das Landgericht Osnabrück ein Urteil gefällt. Der Angeklagte muss nun für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Damit senkte das Landgericht das Strafmaß um ein Jahr. Der Mann war Anfang des Jahres bereits vom Amtsgericht Osnabrück verurteilt worden. Er soll über mehrere Jahre insgesamt über 70.000 vom Konto seiner verstorbenen Frau genommen haben. Das Geld sollten eigentlich die Kinder der Frau erben. Das Gericht nahm den Antrag der Verteidigung, die Strafe um ein Jahr herabzusetzen, weil der Mann in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt hatte. Beide Seiten akzeptierten das Urteil.