Prozesskostenhilfe abgewiesen

Das Landgericht Osnabrück hat den Antrag auf Prozesskostenhilfe eines früheren Geschäftsführers einer Verlagsgesellschaft in Osnabrück zurückgewiesen. Durch die finanzielle Unterstützung wollte der Verleger die Kosten für einen Prozess gegen das Land Niedersachsen und gegen zwei Verlagsgesellschaften bezahlen. Diesen Antrag lehnte das Landgericht gestern ab, da der Prozess keine Aussichten auf Erfolg gehabt hätte. Mit der Klage wollte der Osnabrücker Verleger Ansprüche auf Schadensersatz und Geldentschädigungen in Höhe von insgesamt 32 Millionen Euro geltend machen.