Urteil im Schleuserprozess

Vor dem Landgericht Osnabrück ist gestern der sogenannte Schleuserprozess zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte einen Mann aus Afghanistan zu eineinhalb Jahren auf Bewährung wegen „Beihilfe zur Einschleusung mit Todesfolge“. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im Jahr 2016 an der Schleusung von mindestens 60 Menschen über das Mittelmeer beteiligt war. Das Schiff war vor Griechenland gekentert, sechs Menschen starben.  Das Urteil liegt mit eineinhalb Jahren jedoch weit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten drei Jahren Haft. Grund hierfür ist, dass der Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er Geld für seine Mithilfe an Board erhalten habe. Der Angeklagte sei sich keiner Schuld bewusst und kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.