Allgemeinverfügung ab heute auch im Landkreis

(LT) Seit heute ist die Allgemeinverfügung auch im Landkreis Osnabrück in Kraft getreten. Wie gestern schon in der Stadt muss der Einzelhandel schließen. Ausgenommen ist unter anderem der Einzelhandel für Lebensmittel und Apotheken. Außerdem sind Zusammenkünfte im Freien mit mehr als 10 Personen und private Feiern mit mehr als 50 Personen verboten. Die Allgemeinverfügung von Stadt und Landkreis Osnabrück gilt bis zum 30. April.

Von der Allgemeinverfügung ausgenommen sind Einzelhandel für Lebensmittel, Apotheken, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Postfilialen, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Friseure, Reinigungen, Wachsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel und Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.