Stadt Osnabrück verschärft Maskenpflicht

(LT) Die Stadt Osnabrück hat angeordnet, dass BesucherInnen in den städtischen Gebäuden und Einrichtungen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Darunter fallen unter anderem FFP-2-Masken oder CPA-Masken. Ausgenommen von der Anordnung sind Kitas, Schulen und Friedhöfe. Dort gelten die aktuellen Maßnahmen durch das Land Niedersachsen. Außerdem müssen Kinder unter sechs Jahren keine Maske tragen. Kinder bis 15 Jahren müssen zwar ebenfalls eine Maske tragen, bei ihnen reicht aber eine herkömmliche Maske.