Praktische Fahrstunden doch erlaubt

(LT) Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg dürfen Fahrschulen auch im Lockdown weiter praktische Fahrstunden anbieten. Das Gericht hat nicht anerkannt, dass die Fahrstunden unter den Bereich außerschulische Bildung fallen. Die niedersächsische Landesregierung habe zwar öffentlich mitgeteilt, dass die Einschränkungen für Fahrschulen gelten. Gleichzeitig habe sie den offiziellen Verordnungstext aber nicht verändert. Darum muss jetzt auch das Land Niedersachsen für die Kosten des Eilverfahrens aufkommen. Eine Fahrstunde hatte beantragt, das Verbot aufzuheben.