Briefwahl für Stichwahl muss beantragt werden

(AA) Wer per Briefwahl an der Oberbürgermeisterinnen-Stichwahl teilnehmen möchte, muss dafür einen eigenständigen Antrag stellen. Darauf weist die Stadt Osnabrück hin. Dies gilt auch für Bürgerinnen und Bürger, die bereits für die erste Runde der Kommunalwahl Briefwahlen beantragt haben. Wer Briefwahl beantragen möchte, kann dies online, persönlich im Wahlbüro oder schriftlich mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte tun.

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