Poller gegen Autos auf dem Gehweg
(PM)Neu aufgestellte Poller auf einem Fußweg, der in der Vergangenheit auch von Fahrradfahrern benutzt worden ist, sorgen für Irritationen am Birkenweg. Gewohnheit und Augenschein erwecken den Eindruck, als sollten die Fahrradfahrer auf dem farblich abgesetzten Bereich auf dem Fußweg um die Poller herumfahren. Der Sachverhalt ist aber je nach Betrachtungsweise einfacher oder etwas komplizierter.
Der diskutierte Bereich ist nicht mehr als Fahrradweg zu nutzen. Er galt bis zur Aufstellung der Poller als sogenannter „nicht benutzungspflichtiger Fahrradweg“. Mit den Pollern wird ausschließlich das Ziel verfolgt, Autofahrer insbesondere am Wochenende daran zu hindern, ihre Fahrzeuge auf dem Fußweg abzustellen, was in der Vergangenheit regelmäßig zu berechtigen Beschwerden bei den Anwohnern geführt hat. Abgesehen davon sind in einer Tempo-30-Zone benutzungspflichtige Fahrradwege auch gar nicht zulässig. In einer solchen Zone dürfen und sollen Fahrradfahrer auf der Straße fahren. Insgesamt ist der Birkenweg auch zu schmal, um für Fahrradfahrer einen eigenen Bereich vorzuhalten. Mit den Pollern soll also – auch zum Wohle der Anwohner – das Fehlverhalten von Autofahrern unterbunden werden.
Um die aufgetretene Irritation zu lösen, prüft die Verwaltung, ob der Bereich mit dem Verkehrszeichen „Gehweg“ beschildert wird.
Symbolbild ©Hin und wieder gibts mal was./Pixabay