Kritik an Aufarbeitungskommission zum sexuellen Missbrauch
(dpa/ SW) Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche in Norddeutschland üben Betroffene Kritik an der Zusammensetzung eines wichtigen Gremiums. Dabei geht es um die gemeinsame elfköpfige Aufarbeitungskommission der Bistümer Osnabrück und Hildesheim sowie des Erzbistums Hamburg. Die Aufarbeitungskommission ist besetzt mit drei Mitgliedern des Betroffenenrates, drei Vertretern der Bistümer und fünf Mitgliedern, die von den Bundesländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein entsandt werden. Eines der von den Ländern abgeordneten Mitgliedern der Aufarbeitungskommission sei gleichzeitig ein leitendes Mitglied im Schutzprozess eines der Bistümer, hieß es. Um welches Bistum und welches Land es sich handelte, sollte zunächst noch nicht mitgeteilt werden. Der Betroffenenrat erwarte zeitnah personelle Konsequenzen, hieß es.
Der Betroffenenrat hatte sich erstmals in Präsenz getroffen und seine Arbeit aufgenommen. Er will Defizite in Aufarbeitung, Intervention und Prävention der beteiligten Bistümer benennen und «Wege der Selbstermächtigung der Betroffenen» aufzeigen.
Foto ©Bistum Osnabrück