Schwarzarbeit in Gaststätte

(LT) Der Zoll Osnabrück hat in einer Gaststätte in Lingen zwei Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen. Bei der Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollten die Zöllner laut einer Mitteilung prüfen, ob alle Arbeitnehmer der Gaststätte bei der Sozialversicherung angemeldet sind. Zwei Männer konnten aber keinen Aufenthaltstitel nachweisen. Sie hatte nicht die Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten. Gegen die beiden Arbeiter wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie müssen Deutschland verlassen. Gegen die Gaststätte wurde außerdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Symbolbild ©Zoll