Studentenwerk gewinnt gegen Wissenschaftsministerium

(AA)Das Studentenwerk Osnabrück hat das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur laut dem NDR erfolgreich verklagt. Im Prozess vor dem Amtsgericht Osnabrück ging es darum, ob das Studentenwerk seinen Beschäftigten ohne Rücksprache mit dem Ministerium Zulagen gewähren darf. Das Ministerium warf dem Studentenwerk vor, mit der Zahlung in Höhe von mehr als 50.000 Euro gegen den Grundsatz der Sparsamkeit zu verstoßen. Das Gericht entschied, dass das Ministerium die Zulagen nicht beanstanden darf und gab somit dem Studentenwerk Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Symbolbild ©Pixabay/succo