Zoll deckt Leistungsbetrug auf

(LT) Nach Ermittlungen durch den Zoll Osnabrück hat das Amtsgericht Nienburg eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte eine Beschäftigung nicht angegeben und somit weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Der Zoll hatte die Personaldaten des Arbeitgebers mit den Arbeitslosendaten verglichen. Bei dieser automatisierten Prüfung fiel die Frau auf. Sie muss jetzt nicht nur eine Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro zahlen, sondern auch die erhaltenen Leistungen.

 

Symbolbild ©Zoll