Frau wegen Leistungsbetrug verurteilt

(LT) Eine Frau hat Arbeitslosengeld bezogen, obwohl sie gleichzeitig zwei Beschäftigungen nachging. Deshalb hat das Amtsgericht Bersenbrück sie jetzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Frau war der Agentur für Arbeit bei einem automatischen Datenabgleich aufgefallen. Weitere Ermittlungen durch den Zoll Osnabrück zeigten, dass sie ihre Beschäftigungen der Agentur trotz mehrere Hinweise nicht mitgeteilt hatte.