(SW) Wer unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter fährt, muss damit rechnen, den Führerschein zu verlieren. Ob der Führerschein dann dauerhaft oder nur vorübergehend eingezogen wird, hat jetzt das Osnabrücker Landgericht in einem Urteil entscheiden. Ein 34-Jähriger Osnabrücker musste sich in dem Fall verantworten, weil er im Oktober letzten Jahres mit 1,44 Promille stark angetrunken in einen Unfall verwickelt war. Das Gericht entscheid gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft und bestätigte das gerichtlich festgelegte Fahrverbot – nicht den kompletten Führerscheinentzug. Die ganze Geschichte gibt es in folgendem Mitschnitt aus unserem Programm: