Frau darf trotz Räumungsklage im Heim bleiben

(LT) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück über die Räumungsklage eines Altenheims in Osnabrück bestätigt. Das Heim hatte einer Frau mit der Begründung gekündigt, sie stelle für sich und andere eine Gefahr dar. Nach einer Medikamentenumstellung änderte sich das Verhalten der Frau. Laut Heimleitung hätte sie den Heimfrieden gestört, indem sie ständig umherlaufe, in die Zimmer anderer Bewohner gehe und sich aggressiv gegenüber den Pflegekräften verhalte. Daraufhin erhielt sie die Kündigung. Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass diese unwirksam gewesen sei. Das Verhalten der Frau sei im Rahmen einer Demenzstation in einem Pflegeheim noch zumutbar. Außerdem konnte die Heimleitung nicht beweisen, dass es tatsächlich zu Sach- oder Körperschäden gekommen sei. Das Heim selbst hätte darüber hinaus noch keine ausreichenden Maßnahmen eingeleitet, um die Frau von ihrem Verhalten abzubringen. Das Oberlandesgericht Oldenburg folgte diesem Urteil jetzt: die Frau darf in dem Heim wohnen bleiben.