Zoll Osnabrück deckt Scheinselbstständigkeit auf

(LT) Nach Ermittlungen des Zolls Osnabrück hat das Amtsgericht Syke die Geschäftsführerin einer Speditionsfirma wegen der Beschäftigung von Scheinselbstständigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Osnabrücker Zöllner hatten herausgefunden, dass sie über fünf Jahre Subunternehmer beschäftigt hatte, um Sozialabgaben einzusparen. In Wirklichkeit standen diese aber in einem Beschäftigungsverhältnis zu der Verurteilten. Laut dem Zoll Osnabrück beläuft sich der Schaden für die Sozialkassen dadurch auf rund 117.000 Euro.