Keine komplette Gebühren-Entlastung für Schaustellende von der Stadt

(AA) Bei der gestrigen Ratssitzung sollte eigentlich darüber entschieden werden, ob die Stadt Osnabrück auf die Gebühren für den diesjährigen vorzeitig beendeten Weihnachtsmarkt verzichtet. Damit sollten die Beschicker entlastet werden. Doch der Antrag musste aus rechtlichen Gründen von der Tagesordnung genommen werden.

Es fehlt die Grundlage, den Betreibern bereits gezahlte Gebühren für den abgebrochenen Weihnachtsmarkt komplett zu erlassen. Allerdings ist eine anteilige Erstattung möglich. Für die Tage, an denen der Weihnachtsmarkt jetzt nicht mehr stattfindet, bekommen die Standbetreiber ihre bereits gezahlten Gebühren von der Stadt zurück, aber anders als zunächst angedacht eben nicht für die ganze Zeit.

Da greift aber finanzielle Hilfe vom Land Niedersachsen durch eine zugesagte Überbrückungshilfe für Schausteller. Ein wichtiges Signal nach einem wirtschaftlich wenig lukrativen Weihnachtsmarkt

Bild: Weinachtsmarkt Osnabrück ©Joachim Viertel