Urteil im Prozess um Mord am Prießnitzhof verkündet

Der Angeklagte im Prozess um den Mord am Osnabrücker Prießnitzhof muss in die Psychiatrie. Das Landgericht Osnabrück sprach den 30-Jährigen frei, weil er nicht schuldfähig ist. Allerdings ordnete das Gericht eine Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Anstalt an. Er leide zwar an einer schweren psychischen Störung und sei deshalb nicht für seine Taten verantwortlich, stelle aber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Damit folgte das Gericht den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte im vergangenen Oktober einen Mann mit einem Messer getötet und einen weiteren schwer verletzt.